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#AbleismusTötet: Gewalt an Menschen mit Behinderungen

Ein schwarzes Herz mit einem Messer durch die Mitte.

CW: Gewalt

Spätestens nach den Morden im Oberlinhaus in Potsdam hat jede Person zumindest einmal von Gewalt an Menschen mit Behinderungen gehört. Doch oft spricht die Öffentlichkeit von Einzelfällen, was suggeriert, dass Gewalt an Menschen mit Behinderungen eher die Ausnahme ist, nicht die Regel. Aber ist dem so?

Was ist #AbleismusTötet?

#ABLEISMUSTÖTET entstand als Reaktion auf die Morde an Menschen mit Behinderungen in Potsdam, die in der Öffentlichkeit permanent als tragische Einzelfälle dargestellt wurden. Doch von Einzelfällen kann schon lange nicht mehr gesprochen werden, denn Menschen mit Behinderungen (in stationären Wohneinrichtungen) sind besonders häufig von Gewalt betroffen. Als Reaktion auf die Gewalttaten in Potsdam  hat der Verein AbilityWatch e. V. das Projekt #AbleismusTötet initiiert, für das Expert*innen, Aktivist*innen und Journalist*innen aus dem Bereich Behinderung zusammen über Monate Gewaltfälle an Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen und Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Menschen recherchiert, sowie Forderungen an die Politik ausgearbeitet haben. 

[Das gesamte Rechercheprojekt könnt ihr auf www.ableismus.de nachlesen.]

Beispiel: Drei Pfleger und die Einrichtungsleitung misshandeln mehrere Bewohner*innen über Jahre hinweg.

Drei Pfleger zusammen mit der  Einrichtungsleitung misshandeln Bewohner*innen in der Einrichtung „Neuer Weg“ in Fischbachau (Bayern) über Jahre hinweg. Berichtet wird über Schläge, Tritte, Freiheitsberaubung, Beleidigung, Körperverletzung, Misshandlung, psychische Gewalt, körperliche Gewalt und sexualsierte Gewalt, die nur aufgedeckt wurden, weil ein Mitarbeiter zum Whistleblower wurde. Insgesamt ermittelt wurde in 13 Fällen gemeinschaftlicher Misshandlung. Zwei der drei Mitarbeitenden wurden zu Haftstrafen verurteilt. Einer zu zwei Jahren auf Bewährung; der andere zu 2,5 Jahren ohne Bewährung. Der dritte Pfleger war kooperativ. Der Einrichtungsleiter wurde zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem wurde ihm ein Berufsverbot als Pfleger und Heimleiter für die Dauer von drei Jahren auferlegt. Die Heimaufsicht hatte die Einrichtung mehrfach aufgrund anonymer Hinweise überprüft, aber alle Mängel blieben unentdeckt. Die Süddeutsche Zeitung berichtet davon, dass ihr Hinweise vorlägen, dass die Heimleitung vor allen Kontrollen der Heimaufsicht vorab gewarnt wurde und die Misshandlungen daher so lange unentdeckt blieben. Außerdem wurden in der Folge drei frühere Todesfälle, die als Unfälle deklariert und deren Ermittlungen eingestellt wurden, neu aufgerollt. 

Wenn ihr mehr über #AbleismusTötet erfahren wollt, dann schaut doch mal auf die Website vorbei, sprecht mit euren Freund*innen über dieses Projekt, oder teilt unsere Social-Media-Inhalte. Denn nur so lässt sich langfristig etwas verändern und ihr könnt ein Teil davon sein! 

www.ableismus.de

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