Warum die BGG-Reform behinderten Menschen schadet
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist eines der zentralen Gesetze, das Menschen mit Behinderung vor Benachteiligung schützen und, wie der Name sagt, sie mit nicht behinderten Personen gleichstellen soll. Dazu zählt auch, Barrieren abzubauen, denn wenn behinderte Menschen ausgeschlossen bleiben, weil sie z. B. wegen einer fehlenden Rampe nicht in das Schulgebäude können oder medizinische Informationen nicht erhalten, weil sie nicht in Leichter Sprache, Braille oder Gebärdensprache zugänglich sind, dann können sie eben nicht gleichberechtigt teilhaben.
2026 sollte das BGG reformiert werden. Behinderte Menschen hatten große Hoffnung, dass endlich, wie lange gefordert, gebettelt und gebeten, auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet wird. Bislang müssen nämlich größtenteils staatliche Gebäude barrierefrei sein. (Aber auch nicht mal alle, sondern fokussiert auf Neubauten und Umbauten.) Im Gesetzesentwurf zur Reform steht, dass öffentliche Bestandsgebäude in Bereichen, die für den Publikumsverkehr gedacht sind, Barrieren abbauen sollen (2035) bzw. müssen (2045), “sofern der Abbau nicht eine unangemessene wirtschaftliche Belastung darstellt.” Die Frage der Angemessenheit bzw. Verhältnismäßigkeit zieht sich durch die gesamte Reform wie ein barrierefreier Eingang über den vermüllten Hinterhof – also etwas, das sich erst einmal ganz nett liest, aber sich schnell als großes Desaster herausstellt.
Die Leben behinderter Menschen spielen sich aber ohnehin nicht in öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern ab, sondern vielmehr im Kino, im Theater, im Café oder in der Arztpraxis. Vor 10 Jahren sagte Andrea Nahles (SPD), damalige Bundessozialministerin, dass die Privatwirtschaft nicht ewig von Verpflichtungen zur Barrierefreiheit ausgenommen bleiben dürfe. Doch der derzeitige Gesetzesentwurf zur Reform des BGG legitimiert sogar das Unterlassen des Barrierenabbaus der Privatwirtschaft. Das bedeutet, dass private Unternehmen nicht nur keine Barrierefreiheit herstellen müssen. Denn im Gesetzentwurf steht, dass „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen immer als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten.
Und das, obwohl das BGG (endlich) die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen soll, in der davon gesprochen wird, dass “alle geeigneten Schritte zu unternehmen” sind, um “die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten” und damit Gleichberechtigung zu fördern und Diskriminierung abzubauen (Artikel 5, Absatz 3). Stattdessen definiert die BGG-Reform ganz neu, was „angemessene Vorkehrungen” für den deutschen Staat sind und ignoriert den Teil mit “alle geeigneten Schritte” einfach. Der Gesetzesentwurf reduziert “angemessene Vorkehrungen” auf “individuelle, praktikable Lösungen vor Ort.” Das heißt letztlich, dass die behinderte Person wieder zum Bittsteller wird und auf das Wohlwollen des Gegenübers angewiesen ist. Man setze hier auf “auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten.” Weiter heißt es, Unternehmen müssen angemessene Vorkehrungen “nur dann vornehmen, wenn sie keine unverhältnismäßige finanzielle oder organisatorische Belastung darstellen.” Da. Schon wieder. Die Frage nach Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit. Mit Barrierefreiheit hat das nichts zu tun. Hier wird letztlich die Privatwirtschaft davor geschützt, selbst die kleinstmögliche Barriere zu beseitigen.
Behindertenrechtsaktivist*innen kritisieren darüber hinaus, dass es erneut keine Konsequenzen gibt, wenn eine behinderte Person auf fehlende Barrierefreiheit hinweist. Sagen wir mal, eine Rollstuhlfahrer*in steht vor einer Stufe vor dem lokalen Café. Sie bittet den Betreiber darum, eine mobile Rampe anzuschaffen. Die sind auch überhaupt nicht teuer. Der Betreiber weigert sich. Die Rollstuhlfahrer*in kann folgend ein Schlichtungsverfahren einleiten. Das ist allerdings freiwillig. Kommt der Betreiber nicht zum Schlichtungsverfahren, gibt es keine Konsequenzen und eben auch keine Barrierefreiheit.
Während die Regierung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz anfangs öffentlich feierte, fürchteten Aktivist*innen zeitgleich eine Zukunft, die noch fremdbestimmter ist, als gegenwärtig. Verschiedene Organisationen riefen zum Protest auf. Zur geplanten 1. Lesung, die dann aber kurzfristig verschoben wurde, versammelten sich Selbstvertreter*innen am 16. April um 9 Uhr morgens vor dem Bundestag in Berlin zur “Baustelle Barrierefrreiheit”. Die Demo wurde durch einen Online-Protest unterstützt. Zusammen mit den Sozialhelden*innen e. V., AbilityWatch e. V., NDR Diversity Manager René Schaar, der eine Petition gegen das BGG gestartet hat, und dem Team von Sit’n’Skate wurden mehr als 30 Videos veröffentlicht, die über 2 Millionen Views generiert haben. Diese Menschen erzählen, auf welche Barrieren sie im Alltag stoßen und warum die BGG-Reform keine davon löst. Und obwohl sie mit ganz unterschiedlichen Behinderungen leben und demnach auch alle ganz verschiedene Barrieren erleben, kommen sie zum selben Schluss: Die BGG-Reform hilft uns nicht. Sie schadet.
Am 07.05.2026 fand dann die erste Lesung zur BGG-Reform statt. Im Publikum unter anderem Renè Schaar, dessen Petition nicht nur von Simone Fischer (Die Grünen) in ihrer Ansprache zitiert wurde, sondern mittlerweile über 100.000 Unterschriften hat. Auch in der weiteren Debatte äußern sich Abgeordnete mit und ohne Behinderung kritisch. Sören Pellmann (Die Linke) sagt, „[der Entwurf] hat einen grundsätzlichen Fehler: Er will verhindern, dass die Wirtschaft in besonderer Weise belastet wird, nach dem Motto ‚wasch mich, aber mach mich nicht nass‘“. Das Gesetz schütze die Wirtschaft vor Menschen mit Behinderung und das sei ein Skandal. Heike Heubach (SPD) fügt hinzu: “Der aktuelle Gesetzesentwurf behindert Menschen, statt ihnen Teilhabe zu ermöglichen.” Besonders stark ist auch die Rede von Corinna Rüffer, die eine behinderte Person zitiert und dann fortfährt: „all diese Menschen lassen wir draußen stehen.” Es sei kein Gesetz, auf das man in irgendeiner Form stolz sein kann.
“Es ist eigentlich kein Wort wert, was Sie hier als Entwurf vorlegen. […] Wenn am Ende des Tages hier ein Gesetzentwurf zur Abstimmung stehen sollte, der zur Verschlechterung führt für all die Menschen, die darauf angewiesen sind, dann dürfen wir als Parlamentarier und Parlamentarierinnen diesem Gesetz am Ende nicht zustimmen.” Sie führt weiter aus, dass wir über 13 Millionen Menschen mit Behinderung sprechen, aber wenn wir alle dazu zählen, die von dem Qualitätsmerkmal “Barrierefreiheit” profitieren, dann ist das die Mehrheit! Es ist also keine Sonderregelung für eine kleine Gruppe, sondern für die gesamte Gesellschaft. Und niemand hat dadurch Nachteile. Wer Barrierefreiheit weiterhin als Belastung darstellt und von Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit spricht, hat nicht verstanden, worum es geht: Barrierefreiheit ist keine Nettigkeit oder ein Luxus. Sie ist die Grundbedingung dafür, dass alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können.
Weiterführende Links:
Petition: https://innn.it/bgg#info
BGG-Seite René Schaar): https://reneschaar.com/bgg/
BGG-Seite AbilityWatch (auch in Leichter Sprache): https://bgg.abilitywatch.de/



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